Dienstlicher youtube Kanal
Hab ich nicht gewusst, dass die Polizei bei youtube vertreten ist. Mit denen würde ich gerne mal ein Bier trinken gehen.
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PolizeiNRW1 hat dir eine Nachricht gesendet:
Verstoß Urheberrecht / Fall YT54832745E / 2UrhG 69aUrhG
To:fwhamm,norton12,hakaider,hotvaldez,fii,antila,comand,identitaet,p0i,elluison,kpdurron,cbgreenwood,eronx,kwkrass,merde44,siamtwin,salonmw,mrn19,djrickd,drschlauf,gigamytorrent,muyoSehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrem Computersystem wurden mehrere illegal heruntergeladene Dateien von der Videoplattform "Youtube" ausfindig gemacht.
Dazu zählen mehrere Musikdateien im Format MP3.
Weiterhin raten wir davon ab, Medien jeglicher Art illegal zu beziehen.Sie verstoßen damit gegen das derzeit geltende Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 UrhG und § 69a Abs. 3 UrhG.
Dieses wird binnen 7 Tagen zur Anzeige gebracht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, der Anzeige zu entgehen, indem Sie die fälligen Lizensgebühren sofort begleichen.
Dafür müssen Sie eine Paysafecard in Höhe von 50 € kaufen und den 16-stelligen Code an die folgende
Email-Adresse senden, ansonsten werden die uns vorliegenden Daten wie:
- Ihre IP und ISP
- A...
Februar 8th, 2010
Na dann nix wie los … und auf “Spam melden” klicken
Februar 9th, 2010
Hab alles angeklickt, was ging. Inklusive Hintergrundbild melden ^^
Februar 10th, 2010
hat sich jemand die paragraphen mal angschaut???
§ 2 Abs. 2 UrhG besagt, dass Werke nur durch persönlich geistige Schöpfung geschützt werden können;
und § 69a Abs. 3 UrhG: “Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.”
wie lässt sich hier dagegen verstoßen?
März 4th, 2010
sehr intiresno, danke
Mai 14th, 2010
Wenn die Polizei wirklich was will, bekommst du früh genug Post.